Allgemeine Geschäftsbedingungen der iNovitas AG

Version von 20.08.2021

 

1.            Allgemeines, Geltungsbereich 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche – auch künftige – Geschäftsbeziehungen zwischen der iNovitas AG, im Folgenden „iNovitas“ genannt, und ihren Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt.
Von unseren AGB abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
 
Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.
 Mündliche Nebenabsprachen, Zusagen, Vereinbarungen und Kostenvorschläge gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. E-Mail gilt ebenfalls als Schriftform.

2.            Angebote und Abschluss

 Alle von iNovitas unterbreiteten Angebote oder Kostenvoranschläge sind freibleibend, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist.
Sämtliche von iNovitas unterbreiteten Angebote sind für einen Zeitraum von 90 Tage ab dem Datum des Angebots gültig, sofern nicht ausdrücklich andere Fristen vereinbart wurden.
Die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.  Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
Alle mündlichen Bestellungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung rechtswirksam.

3.            Lieferfristen/Abnahme

 Die Lieferfrist und die Abnahme der bestellten Dienstleistungen werden individuell bei Vertragsabschluss vereinbart.
 
Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Betriebsstörungen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen) werden wir den Auftraggeber hierüber sofort informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistungserbringung auch innerhalb der neuen Frist nicht möglich, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers werden wir unverzüglich erstatten. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrages bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistungen und/oder Nacherfüllungen) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Auftraggebers mit der Massgabe, dass diese nur nach entsprechender ordnungsgemässer Fristsetzung und Ablauf der gesetzten Frist ausgeübt werden können. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers richten sich nach Ziffer 10 dieser Geschäftsbedingungen.

4.            Preise und Verrechnung

Es gelten die offiziellen Preise der iNovitas (gemäss Angebot).
Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Betriebskosten werden im Dienstleistungsvertrag festgelegt. Hierbei sind alle Preise der möglichen Lizenzgruppen sowie des Service Level Agreements ersichtlich.
 

5.            Zahlungsbedingungen und Verzug

Sämtliche Zahlungen haben ohne Abzug innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Parteien können Teilzahlungen vereinbaren.
Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb der Zahlungsfrist nach, so gerät der Auftraggeber mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug.
 
Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist iNovitas berechtigt Verzugszinsen zu berechnen. iNovitas erhebt ab der 2. Mahnung Spesen in der Höhe von 20 CHF.
Bleibt die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist aus, ist iNovitas berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Auftraggeber ohne weitere Mitteilung abzustellen sowie sonstige rechtliche Massnahmen einschliesslich Sicherheitsleistung und Schadenersatz einzuleiten. Die nutzungsunabhängigen Gebühren, insbesondere etwa die vollumfänglichen Hosting-Gebühren, sind auch bei gesperrten oder eingestellten Dienstleistungen geschuldet.

6.            Dienstleistungsvertrag - Vertragsverlängerung und Vertragskündigung

Der Dienstleistungsvertrag regelt die Konditionen zwischen dem Auftraggeber und der iNovitas.
Der Vertrag ist für eine feste Mindestlaufzeit (mindertest für ein Kalenderjahr) abgeschlossen. Die Laufzeit beginnt ab Tätigkeitsbeginn der iNovitas.
Dieser Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, sofern er nicht innerhalb der Frist von neunzig (90) Tagen jeweils auf Ende eines Kalenderjahres durch einen eingeschriebenen Brief gekündigt wird.

7.            Durchführung von Messkampagnen (Bilderaufnahmen)

Die Termine für die Befahrung und Datenaufbereitung der Daten sowie die Festlegung der technischen Messfahrzeug-Konfiguration (Kameras und andere technische Systemkomponenten) erfolgt nach Absprache mit dem Auftraggeber. Die Befahrungstermine können sich aufgrund fachlich bedingten Risiken, insbesondere der meteorologischen Unwägbarkeiten, verschieben.

 

8.            Gewährleistung

iNovitas steht bei dem Auftraggeber für die sorgfältige Erbringung ihrer Leistung ein.
 
Alle Arbeiten werden von iNovitas mit der fachlich üblichen Sorgfalt und entsprechend dem Stand der Technik bei Vertragsabschluss ausgeführt. Alle technischen Anforderungen werden im Service Level Agreement sowie im Dienstleistungsvertrag explizit vereinbart.
Bei Mängeln unserer Arbeiten, die wir zu vertreten haben, sind wir berechtigt nachzubessern. Gibt uns der Auftraggeber keine Gelegenheit zur Nachbesserung, entfallen alle weiteren Gewährleistungsansprüche. Kommen wir der Nachbesserungspflicht nicht nach oder schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
 
Eventuelle Schadenersatzansprüche richten sich nach Ziffer 10 dieser Bedingungen.

9.            Schiedsgutachter 

Meinungsverschiedenheiten über die technische Qualität unserer Dienstleistung sind zunächst von einem Schiedsgutachtergremium zu entscheiden. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen zur Einholung technischer Gutachten der internationalen Zentralstelle für Gutachten bei der Internationalen Handelskammer.
 

10.            Haftung und Verjährung

Wegen Verletzung vertraglicher oder ausservertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verschulden, Verzug bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung, haften wir nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden, jedoch unter Ausschluss der Haftung für Folgeschäden. 
 
Alle Ansprüche gegen uns verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung und Abnahme der Arbeiten.
 

11.       Haftungsbeschränkung

11.1.     Vollständigkeit und Richtigkeit der Geodaten

Die iNovitas übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer erhobenen, integrierten oder durch ihre Software abgeleiteten Geodaten. Insbesondere wird jede Haftung für allfällige Schäden (Sach-, Personen- und Vermögensschäden) welche durch fehlerhafte Geodaten entstehen abgelehnt. Der jeweilige Nutzer wird zur Kontrolle dieser Daten verpflichtet.

11.2.     Haftung für Internet-Dienstleistungen

11.2.1.                 Verfügbarkeit

Die iNovitas gewährt für ihre Dienstleistungen weder den ununterbrochenen störungsfreien Betrieb noch den störungsfreien Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Haftung für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung oder der Einführung neuer Technologien dienen ist hiermit wegbedungen.

11.2.2.                 Garantie Daten  

Die iNovitas übernimmt keine Garantie für die Integrität der gespeicherten oder über ihr System oder das Internet übermittelten Daten. Jede Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten, die über ihr System gesendet, empfangen oder dort gespeichert werden, wird ausgeschlossen.

11.2.3.                 Missbrauch der Verbindung

Die iNovitas übernimmt keine Verantwortung für Schäden welche Kunden durch Missbrauch der Verbindung (einschliesslich Viren) von Dritten zugefügt werden.  

11.3.     Weitergehende Haftung

Es wird jede weitergehende Haftpflicht soweit gesetzlich zugelassen wegbedungen. Insbesondere besteht keine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der von iNovitas gelieferten Waren ergeben. Unabhängig von ihrem Rechtsgrund werden jegliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht durch unsere Leistungen selbst entstanden sind, wie Nutzungsverluste, entgangene Gewinne, Verlust von Aufträgen, Betriebsunterbrüche sowie andere direkte oder indirekte Folgeschäden ausgeschlossen.     
 

12.       Eigentum und Nutzungsrecht

Aufgenommene technische Datensätze der iNovitas (z.B. Strassenvideos), sind jeweils Eigentum der iNovitas. Der Kunde erhält ein vollumfängliches Nutzungsrecht gemäss entsprechendem Auftrag. Dieses Recht ist auf den jeweiligen bestellenden Kunden beschränkt. Die Datensätze dürfen nicht Dritten für allfällige weitere Nutzungen weitergegeben werden. Besteht keine anderslautende Abmachung ist die iNovitas zu einer einmaligen Datenabgabe (elektronisch) verpflichtet. Ein Exklusivrecht oder allfälliges Weitergaberecht auf Seiten des Auftraggebers muss mit der iNovitas vorgängig vereinbart werden.

13.       Geheimhaltung

Die iNovitas verpflichtet ihre Mitarbeiter und andere Hilfspersonen von den Wahrnehmungen, die sie bei der Ausführung ihres Auftrages gemacht haben, Dritten keinerlei Kenntnis zu geben oder zugänglich zu machen, soweit gesetzlich zulässig. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt über das Ende dieses Vertrages hinaus. Die iNovitas verpflichtet sich zudem, sämtliche Mitarbeiter, welche beim Kunden im Rahmen des vorliegenden Vertrages tätig sind, vorgängig eine Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnen zu lassen.

14.       Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischem Recht. Der Gerichtstand ist beim Hauptsitz der iNovitas AG. Sollte iNovitas den Sitz ins Ausland verlegen, so gilt der Gerichtsstand beim Hauptsitz des Kunden. 

Version von 20.08.2021

 

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